Die BVAM®e.V. Wirtschaftsförderung hat sich auf zwei Fördermaßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds spezialisiert:
- Gründungszuschuss nach §57 SGB III (Details)
- Einstiegsgeld nach §16 Abs. 2 i. V. m §29 SGBII (Details)

Damit stehen Ihnen motivierte selbstständige Kleinunternehmer zur Verfügung, die flexibel eingesetzt werden wollen.
So können Sie, als innovatives Unternehmen, Auftragsspitzen abfangen, Ausfälle kompensieren und nicht zuletzt mögliche zukünftige Angestellte kennenlernen. All dies ohne anfallende Lohn-Nebenkosten.
Wir finden Mitarbeiter/Kleinunternehmer
die Ihrem
Anforderungsprofil entsprechen
Telefon 02065 - 900 43 40
Ihr Ansprechpartner: Peter Richter |